Teilnahmebedingungen Millionen-Chance
1. Allgemeines
1.1. Die Millionenchance ist ein Gewinnspiel der Blacktronic AG, Himmelrichstrasse 103, CH-6010 Kriens. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel Millionenchance.
1.2. Die Teilnahme bei der Millionenchance ist kostenlos, der Teilnehmer hat lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu tragen. Es ist kein unmittelbarer oder mittelbarer Einsatz des Teilnehmers erforderlich. Der Teilnehmer geht durch die Teilnahme keine vertragliche oder sonstige Verpflichtung gegenüber der Blacktronic AG sowie deren Werbepartnern ein. Der Erwerb der von den Werbepartnern der Blacktronic AG auf ihren Websites angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen oder das Anklicken eines bestimmten Werbebanners bei Blacktronic AG erhöht in keiner Weise die Gewinnchancen des Teilnehmers.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und von einem in der Schweiz, Österreich oder Deutschland gelegenem Standort teilnehmen sowie ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz, Österreich oder Deutschland haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der Blacktronic AG, sowie alle mit der Gesellschaft befassten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß Ziffer 8 der Teilnahmebedingungen von dem Gewinnspiel ausgeschlossen sind. Tipps, die von Personen abgegeben werden, die nicht teilnahmeberechtigt sind, sind unwirksam.
3. Registrierung
Für die Registrierung sind mindestens Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, e-Mail-Adresse und Passwort einzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der Adresse und der e-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
4. Teilnahme an den Monatsziehungen und Teilnahmebestätigung
Für die monatliche Ziehung tippt der Teilnehmer 6 unterschiedliche, sich nicht wiederholende Zahlen von 1-49 sowie eine zusätzliche Zahl aus den verbleibenden 43 Zahlen (Zusatzzahl). Die gewählten Zahlen werden aus den Zahlenfeldern genommen und unter den Auswahlfeldern als Zahlenreihe aufgelistet. Der Teilnehmer kann vor Abschluss des Tipps alle Zahlen wieder verwerfen. Nach der Eingabe des vollständigen Tipps bestätigt der Teilnehmer seinen Tipp nach Ausfüllen aller Felder durch Anklicken des „Absenden“-Buttons. An den Monatsziehungen darf jeder registrierte Teilnehmer nur einmal teilnehmen. Nicht regelgerecht ausgefüllte elektronische Tipp-Formulare sind von der Verlosung ausgeschlossen. An der monatlichen Verlosung nehmen alle im Sinne vorstehender Ziffer 2 gültigen Zahlentipps teil, die auf dem vorbezeichneten Weg abgegeben wurden und bis zum vorletzten Werktag eines Kalendermonats bei der Blacktronic AG eingegangen sind. Eingänge, welche die Blacktronic AG nicht in dieser Frist erreichen, werden als solche für die Ziehung am nächsten Monat behandelt.
5. Gewinnermittlung
Die 7 Gewinnzahlen (6 zwischen 1 und 49 sowie die Zusatzzahl aus den verbleibenden 43 Zahlen) werden verglichen mit allen gemäß Ziffer 4 zu berücksichtigenden Monatstipps. Bei Übereinstimmung aller 7 Zahlen steht ein Teilnehmer als Hauptgewinner fest.
6. Gewinne
Der Hauptgewinn beträgt 1.000.000,00 € (in Worten: Eine Million Euro). Die Gewinnsumme wird in Form einer Ratenzahlung ausgezahlt: Der Gewinner erhält über einen Zeitraum von 299 Monaten einen Betrag von monatlich 3.333 € und im 300. Monat einen Betrag von 3.433 €. Für den Hauptgewinn müssen sieben richtige Zahlen in der folgenden Reihenfolge getippt werden: Die ersten sechs Zahlen in beliebiger Reihenfolge und an siebter Stelle die bei der Ziehung als siebte und somit letzte ermittelte Zahl, die Zusatzzahl. Gibt mehr als ein Teilnehmer einen Tipp ab, der den Hauptgewinn auslöst, wird der Gewinn durch die Anzahl der Gewinner geteilt. Blacktronic AG hat die Gewinnsumme bei einem Versicherer versichert, so dass die Auszahlung stets gewährleistet ist sofern ein Gewinnanspruch besteht.
7. Benachrichtigung der Gewinner
Gewinner werden von der Blacktronic AG über ihre Gewinne per E-Mail informiert. Blacktronic AG geht jedoch keine dahingehende rechtliche Verpflichtung ein. Durch die Benachrichtigung des Gewinners wird keine rechtliche Verpflichtung der Blacktronic AG zur Auszahlung des Gewinns begründet.
Der mögliche Gewinner des Hauptgewinns hat ein ihm von der Blacktronic AG zur Verfügung gestelltes Formular auszufüllen und zu unterzeichnen, in dem er seine Teilnahmeberechtigung bestätigt, seinen Namen, seine Adresse sowie die Nummer seines Personalausweises angibt; eine Kopie des gültigen Personalausweises ist beizulegen. In diesem Formular erklärt der Gewinner, für ggf. anfallende Steuern selbst aufzukommen und diese erforderlichenfalls von der Gewinnsumme abziehen zu lassen. Das Formular ist von dem Gewinner zu unterschreiben. Der Gewinn wird ausschließlich an den Gewinner ausgezahlt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Monaten nach erfolgter Benachrichtigung bei der Blacktronic AG, verfällt der Gewinn ohne einer anderen Person oder anderen Gewinnern zuzuwachsen. Für die Ermittlung des/der Gewinner(s) sind allein die bei Blacktronic AG gespeicherten Daten maßgeblich.
8. Ausschluss
Blacktronic AG hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von dem Gewinnspiel auszuschließen, auch nach der Ziehung die den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die "Millionenchance"-Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern/Software von Blacktronic AG oder anderer Teilnehmer.
9. Beendigungsmöglichkeiten
Blacktronic AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat Blacktronic AG zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
10. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Blacktronic AG haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von e-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Blacktronic AG haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn e-Mails oder Dateneingaben (in Masken der "Millionenchance"-Sites) nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet Blacktronic AG nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet Blacktronic AG nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Blacktronic AG haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, z.B. aus Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dieser ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Datenschutz
Zum Thema Datenschutz informieren Sie sich bitte unter Datenschutzhinweis.
12. Verlinkung
Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Blacktronic AG durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite in keiner Form zu verantworten hat. Blacktronic AG betont, dass kein Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten genommen wird. Diese Erklärung gilt für alle auf der Website Blacktronic AG befindlichen Links zu fremden Internetseiten.
13. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Eidgenossenschaft Schweiz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.